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 Kommandostruktur
 
  
  
 1. General-Kommandos
  
  
 Das General - Kommando ist als oberste Kommandobehörde eines Armeekorps für die Schlagfertigkeit desselben verantwortlich. Es hat weitgehende Befugnisse und ziemlich große Selbständigkeit.
  
  
 Jedes General - Kommando besteht aus:
  
  
 dem kommandierenden General, 
 dem Chef des Stabes 
 2 Generalstabsoffizieren 
 mehreren Adjutanten, 
 einem inaktiven Offizier sowie 
 dem Büro - Hilfspersonal (Schreiber u. s. w.) 
 
  
 
 Zur Wahrnehmung besonderer Dienstangelegenheiten sind jedem General - Kommando zugeteilt:
 
  
 
 - eine Militär - Intendatur (für Verwaltungsangelegenheiten),
 
 - ein Sanitätsamt (für Militär - Gesundheitspflege),
 
 - ein Militär - Oberpfarrer (für Militär - Seelsorge),
 
 - ein Ober - Kriegsgerichtsrat (für Militär - Rechtspflege),
 
 - ein Korps - Rossarzt (für Pferde - Gesundheitspflege).
 
  
  
  
  
 2. Divisions - Kommandos
  
  
 Der Divisionskommandeur überwacht den allgemeinen Dienstbetrieb der Truppen, ordnet gemeinschaftlich Äbungen an und übt sonstige Befugnisse aus.
  
  
 Jedem Divisions - Kommandeur sind beigegeben:
  
  
 1 Generalstabsoffizier 
 1 Adjutant und 
 das Büro - Hilfspersonal; 
 eine Intendantur, 
 ein Divisionsarzt (General - Oberarzt), 
 mehrere Kriegsgerichtsräte, 
 mehrere Divisions - Geistliche. 
 
 
  
 
 
 3. Brigade - Kommandos
 
  
 
 Der Brigade - Kommandeur überwacht den Dienst der Regimenter und hält die Ökonomischen Musterungen (Revision der Bestände an Bekleidung und Ausrüstung) ab.
 
  
 
 Jedem Brigade - Kommandeur sind beigegeben:
 
  
 
 ein Adjutant und 
 ein oder mehrere Schreiber. 
 Einem Teil der Feldartillerie - Brigaden ist ferner ein Feuerwerksoffizier zugeteilt. 
 
  	
 		
 
 
 
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