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Kommandostruktur



1. General-Kommandos

Das General - Kommando ist als oberste Kommandobehörde eines Armeekorps für die Schlagfertigkeit desselben verantwortlich. Es hat weitgehende Befugnisse und ziemlich große Selbständigkeit.

Jedes General - Kommando besteht aus:

dem kommandierenden General,
dem Chef des Stabes
2 Generalstabsoffizieren
mehreren Adjutanten,
einem inaktiven Offizier sowie
dem Büro - Hilfspersonal (Schreiber u. s. w.)


Zur Wahrnehmung besonderer Dienstangelegenheiten sind jedem General - Kommando zugeteilt:

  • eine Militär - Intendatur (für Verwaltungsangelegenheiten),
  • ein Sanitätsamt (für Militär - Gesundheitspflege),
  • ein Militär - Oberpfarrer (für Militär - Seelsorge),
  • ein Ober - Kriegsgerichtsrat (für Militär - Rechtspflege),
  • ein Korps - Rossarzt (für Pferde - Gesundheitspflege).



2. Divisions - Kommandos

Der Divisionskommandeur überwacht den allgemeinen Dienstbetrieb der Truppen, ordnet gemeinschaftlich Äbungen an und übt sonstige Befugnisse aus.

Jedem Divisions - Kommandeur sind beigegeben:

1 Generalstabsoffizier
1 Adjutant und
das Büro - Hilfspersonal;
eine Intendantur,
ein Divisionsarzt (General - Oberarzt),
mehrere Kriegsgerichtsräte,
mehrere Divisions - Geistliche.



3. Brigade - Kommandos

Der Brigade - Kommandeur überwacht den Dienst der Regimenter und hält die Ökonomischen Musterungen (Revision der Bestände an Bekleidung und Ausrüstung) ab.

Jedem Brigade - Kommandeur sind beigegeben:

ein Adjutant und
ein oder mehrere Schreiber.
Einem Teil der Feldartillerie - Brigaden ist ferner ein Feuerwerksoffizier zugeteilt.