|
Kommandostruktur
1. General-Kommandos
Das General - Kommando ist als oberste Kommandobehörde eines Armeekorps für die Schlagfertigkeit desselben verantwortlich. Es hat weitgehende Befugnisse und ziemlich große Selbständigkeit.
Jedes General - Kommando besteht aus:
dem kommandierenden General,
dem Chef des Stabes
2 Generalstabsoffizieren
mehreren Adjutanten,
einem inaktiven Offizier sowie
dem Büro - Hilfspersonal (Schreiber u. s. w.)
Zur Wahrnehmung besonderer Dienstangelegenheiten sind jedem General - Kommando zugeteilt:
- eine Militär - Intendatur (für Verwaltungsangelegenheiten),
- ein Sanitätsamt (für Militär - Gesundheitspflege),
- ein Militär - Oberpfarrer (für Militär - Seelsorge),
- ein Ober - Kriegsgerichtsrat (für Militär - Rechtspflege),
- ein Korps - Rossarzt (für Pferde - Gesundheitspflege).
2. Divisions - Kommandos
Der Divisionskommandeur überwacht den allgemeinen Dienstbetrieb der Truppen, ordnet gemeinschaftlich Äbungen an und übt sonstige Befugnisse aus.
Jedem Divisions - Kommandeur sind beigegeben:
1 Generalstabsoffizier
1 Adjutant und
das Büro - Hilfspersonal;
eine Intendantur,
ein Divisionsarzt (General - Oberarzt),
mehrere Kriegsgerichtsräte,
mehrere Divisions - Geistliche.
3. Brigade - Kommandos
Der Brigade - Kommandeur überwacht den Dienst der Regimenter und hält die Ökonomischen Musterungen (Revision der Bestände an Bekleidung und Ausrüstung) ab.
Jedem Brigade - Kommandeur sind beigegeben:
ein Adjutant und
ein oder mehrere Schreiber.
Einem Teil der Feldartillerie - Brigaden ist ferner ein Feuerwerksoffizier zugeteilt.
|