Dokument zum Absolutismus


Briefwechsel zwischen Landgraf Ernst Ludwig und seinen Räten über Arbeitsverweigerung beim Schlossbau

1. Brief von Ernst Ludwig an seine Räte

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STAD E 14 A Nr. 71/2, S. 1
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STAD E 14 A Nr. 71/2, S. 2
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(Transkription)

Ernst Ludwig
Liebe getreue. Nachdem aus beyliegender Tabell zu ersehen ist, daß innerhalb 10 Wochen nehmlich vom 12. August jüngsthin biß den 19. dieses 72 Mann aus dem dir gnädigst anvertrauten Ambt bey der Arbeit an Unserem Schloßbau außgeblieben sind; So ist Unser gnädigster befehl hiermit, daß du gründlich untersuchst, welche Unterthanen an denen in bemelter Tabell gesetzten tagen nicht erschienen, und wann dieselbe keins erhebliche Ursachen ihres außenbleibens haben, dieselbe zu gebührender Straff ziehest, und dannach sie nachtrücklich anhaltest, daß sie ihr arbeit annoch verrichten, und daß solches geschehen, die Scheine vorzeigen. Versehens Uns, und seynd dir, Dstatt am 24. sbr. 1715
An
Ambtsvorsteher zu Rüßelsheim
et mut. mutand.
An Centhmeister zu Jägersburg und
Ambtskeller zu Zwingenberg auf 45 Mann.
An Centhmeister allhier wegen der Centh Arheilgen auf 22 Mann
          und Centh Pfungstatt auf 57 Mann
An Ambtsvortsteher zu Dornberg auf 19 Mann
An Ambtsmann zu Mörfelden auf 18 Mann
An Ambtsvorsteher zu Seeheim auf 5 Mann
An Centhmeister zu Lichtenberg auf 76 Mann.

2. Bericht der Räte an Ernst Ludwig

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STAD E 14 A Nr. 70/3b
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(Transkription)
Der Unterthanen in der
obergraffschaft Katzenelnbogen
Arbeit an dem Schloßbau betr.
Unterthänigster Bericht

Nachdem nunmehr die verwilligten Gelder zu dem Schloßbau ausgeschrieben werden, und denen Unterthanen in der Obergrafschaft Katzenelnbogen nicht erträglich oder zuzumuhten ist, dieselbe zu bezahlen und darneben an dem Schloß ohne Lohn zu arbeiten, die jezige Jahrs-Zeit auch die Einstellung dieser Arbeiten ohnedem erfordert, welche wegen der kürzeren Tage ohne sonderbahren Effect ist, so sind wir der unterthänigsten und ohnmaßgeblichen Meinung, daß die Unterthanen dieser Arbeit zu erlaßen seyn.
sign. Darmbstatt, am 14. novembris 1715

3. Ernst Ludwigs Antwort an seine Räte

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STAD E 14 A Nr. 70/3/1
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(Transkription)
Von Gottes Gnaden ERNST LUDWIG, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hirschfeld, Graff zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Schaumburg, Ysenburg und Büdingen.
Edle, sodann Ehrsame Rähte, liebe Getreue. Uns ist ob Eurem, unter dem 14. dieses, erstatteten, unterthänigsten Bericht, geziehmend vorgetragen worden, aus was Ursachen Ihr dafür haltet, daß die Unterthanen in dieser Unserer Obergrafschaft von der Arbeit an hiesigem Schloß entlassen werden könnten; Allermaßen wir nun solches gestalten Dingen und Umbständen nach, gnädigst bewilliget; so ist Unser gnädigster Befehl hiermit, daß Ihr Euch darnach achtet und deßhalben die Nothturfft verfüget. Und seynd euch mit Gnaden wohl gewogen.
Darmbstadt am 18. November 1715

ELudwig