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Briefwechsel zwischen Landgraf Ernst Ludwig und seinen Räten über Arbeitsverweigerung beim Schlossbau
1. Brief von Ernst Ludwig an seine Räte
STAD E 14 A Nr. 71/2, S. 1
STAD E 14 A Nr. 71/2, S. 2
(Transkription)
Ernst Ludwig
Liebe getreue. Nachdem aus beyliegender Tabell zu ersehen ist, daß innerhalb 10 Wochen nehmlich
vom 12. August jüngsthin biß den 19. dieses 72 Mann aus dem dir gnädigst anvertrauten Ambt bey der
Arbeit an Unserem Schloßbau außgeblieben sind; So ist Unser gnädigster befehl hiermit, daß du
gründlich untersuchst, welche Unterthanen an denen in bemelter Tabell gesetzten tagen nicht
erschienen, und wann dieselbe keins erhebliche Ursachen ihres außenbleibens haben, dieselbe zu
gebührender Straff ziehest, und dannach sie nachtrücklich anhaltest, daß sie ihr arbeit annoch
verrichten, und daß solches geschehen, die Scheine vorzeigen. Versehens Uns, und seynd dir, Dstatt
am 24. sbr. 1715
An
Ambtsvorsteher zu Rüßelsheim
et mut. mutand.
An Centhmeister zu Jägersburg und
Ambtskeller zu Zwingenberg auf 45 Mann.
An Centhmeister allhier wegen der Centh Arheilgen auf 22 Mann
und Centh Pfungstatt auf 57 Mann
An Ambtsvortsteher zu Dornberg auf 19 Mann
An Ambtsmann zu Mörfelden auf 18 Mann
An Ambtsvorsteher zu Seeheim auf 5 Mann
An Centhmeister zu Lichtenberg auf 76 Mann.
2. Bericht der Räte an Ernst Ludwig
STAD E 14 A Nr. 70/3b
(Transkription)
Der Unterthanen in der
obergraffschaft Katzenelnbogen
Arbeit an dem Schloßbau betr.
Unterthänigster Bericht
Nachdem nunmehr die verwilligten Gelder zu dem Schloßbau ausgeschrieben werden, und
denen Unterthanen in der Obergrafschaft Katzenelnbogen nicht erträglich oder zuzumuhten ist,
dieselbe zu bezahlen und darneben an dem Schloß ohne Lohn zu arbeiten, die jezige Jahrs-Zeit
auch die Einstellung dieser Arbeiten ohnedem erfordert, welche wegen der kürzeren Tage ohne
sonderbahren Effect ist, so sind wir der unterthänigsten und ohnmaßgeblichen Meinung, daß die
Unterthanen dieser Arbeit zu erlaßen seyn.
sign. Darmbstatt, am 14. novembris 1715
3. Ernst Ludwigs Antwort an seine Räte
STAD E 14 A Nr. 70/3/1
(Transkription)
Von Gottes Gnaden ERNST LUDWIG, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hirschfeld, Graff zu
Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Schaumburg, Ysenburg und Büdingen.
Edle, sodann Ehrsame Rähte, liebe Getreue. Uns ist ob Eurem, unter dem 14. dieses, erstatteten,
unterthänigsten Bericht, geziehmend vorgetragen worden, aus was Ursachen Ihr dafür haltet, daß die
Unterthanen in dieser Unserer Obergrafschaft von der Arbeit an hiesigem Schloß entlassen werden
könnten; Allermaßen wir nun solches gestalten Dingen und Umbständen nach, gnädigst bewilliget; so
ist Unser gnädigster Befehl hiermit, daß Ihr Euch darnach achtet und deßhalben die Nothturfft
verfüget. Und seynd euch mit Gnaden wohl gewogen.
Darmbstadt am 18. November 1715
ELudwig
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