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Ein Sonderfall von Kinderarbeit: Das „Frankfurter Kinder-Terzett“ in Beerfelden








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Aus: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt G 15 Erbach V 647
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Bahnhofhotel-Restaurant Beerfelden, 28. August 1905


Großh. Bürgermeisterei Beerfelden!

Am Sedanstage Samstag 2. Sept.[ember]möchte ich in meinem Hause ein Konzert abhalten Beginn 8 Uhr und bitte Großh. Bürgmeisterei um Befürwortung desselben.

Gehorsamst zeichnet
G. Engelhardt







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Aus: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt G 15 Erbach V 647


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Beerfelden, 29. August 1905
Betr.: Bitte des Hoteliers Engelhardt um Genehmigung zur Abhaltung eines Konzerts.


An
Großherzogliches Kreisamt Erbach

Bericht
der Grossherzoglichen Bürgermeisterei Beerfelden


Wir berichten gehorsamst, daß Engelhardt am Sedanstag den 2. September von Abends 8 Uhr ein Konzert abhalten möchte. Die Bürgermeisterei hat nichts dagegen einzuwenden, schlägt jedoch vor, die Genehmigung nicht über 12 Uhr zu erteilen.

Großh. Bürgermeisterei
Platt







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[Stempelpapier]

Dem Georg Engelhardt in Beerfelden wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Samstag 2. Sept. l.[aufenden] J[ahre]s 8 bis 12 Uhr ein Konzert in Beerfelden zu veranstalten.
Erbach, den 31. August 1905

Großh. Kreisamt Erbach
(Würtemberg)



Genehmigung erteilt für Sonntag von 8 bis 12 Uhr Nachmittags.
Morgen 3 Mark Stempel zu verwenden.
Beerfelden 3 ten September 1903 [!]

Platt, Bürgermeister









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Aus: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt G 15 Erbach V 647


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Antrag Heinrich Blumenthals bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei Darmstadt vom 13.Mai 1850 -
(Aus: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt G 15 Erbach V 647)









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Gr[oßherzogl]. Kreisamt Erbach
An Gr. Bürgermeisterei Beerfelden
Zum Bericht unter Hinweis auf die Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes.
Erbach, den 5. Sept. 1905


E. 4. IX. 05
Dem (Würtemberg) zur Feststellung, ob zu dem Konzert in Beerfelden Erlaubnis erteilt wurde. Kinderschutzgesetz !


Engelhardt hat laut Anlage Conzerterlaubnis erhalten. Weder aus der Eingabe noch aus dem B.L. ist ersichtlich, daß bei dem Conzert Kinder mitwirken sollten.
5.9.05 W[ürtemberg].







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An
Großh. Gendarmerie Beerfelden
Zur Einsendung einer Anzeige gegen den Veranstalter des Conzerts wegen Übertretung des Kinderschutzgesetzes.
Erbach 14. Sept. 1905


Wir berichten gehorsamst daß der Hotelier Engelhardt zu uns kam mit einem Schriftstück, welches wir hier beischließen und vom Bureauvorsteher Herrn Würtemberg verfaßt war. Daraufhin haben wir Genehmigung erteilt und auf 3 Mark Stempel verwendet. Was das Mitwirken von Kindern anlangt haben wir nicht gewußt und wenn wir es nicht aus dem uns übersandten Blatte ersehen, wüßten wir es heute noch nicht, daß Kinder mitgewirkt haben.

Beerfelden, den 11. September
Großh. Bürgermeisterei
Platt








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Anzeige gegen Rudolf Hindemith -
(Aus: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt G 15 Erbach V 647)



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Anzeige
Gegen Rudolf Hindemith, von Mühlheim a/M, Malermeister und Konzertspieler, wohnhaft daselbst. Betreffend: Gesetz Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. 3. 1903


[Der] Obengenannte hat sich am 2. und 3. September 1905 folgende Übertretung zu Schulden kommen lassen: Rubrikat veranstaltete an genannten Tagen im Bahnhofshotel zu Beerfelden und zwar am 2. Sept. von 8 Uhr Abends bis 12 Uhr Nachts und am 3. September von 4 Uhr Nachmittags bis 12 Uhr Abends mit seinen noch drei schulpflichtigen Kindern im Alter von 6, 8 und 9 Jahren ein Kinderkonzert, ohne für die fragliche mitwirkende Kinder besondere Genehmigung bei Großh. Kreisamt einzuholen.

Großherzogliches Kreisamt hiervon gehorsamst Anzeige
Beweismittel: Eigene Anschauung
Denunciat hat keine Kenntniß von der Anzeige.

Brück, Wachtmeister
Dauth, Fußgendarm

Beerfelden, den 22. September 1905






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Großherzogliche Gewerbeinspektion Offenbach


An Großherzogliches Kreisamt

[Die Anzeige wird] mit dem Anfügen ergebenst zurückgereicht, daß uns. E[rachtens] der Wirt Engelhardt mindestens so strafbar ist, als der p. Hindemith. Für den Wirt war die Veranstaltung des Konzerts gleichfalls ein gewerbliches Unternehmen, denn er hoffte dadurch auf erhöhten Besuch seines Lokals. Hindemith handelte vermutlich in dem guten Glauben, daß das Auftreten mit seinen Kindern von der Verwaltungsbehörde in besagtem Falle besonders erlaubt gewesen sei und wird keine Ahnung davon gehabt haben, daß bei dem Gesuch um Erlaubniserteilung der Behörde von dem Auftreten der Kinder nichts mitgeteilt worden war.

Offenbach, den 30. September 1905


Wird nach Erledigung erf[ol]g[ter] Verwarnung des Engelhardt hoher Behörde gehorsamst zurückgereicht.

Beerfelden am 10 ten Oktober 1905
Großh. Bürgermeister
Platt



Aus: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt G 15 Erbach V 647